Neu- oder Wiedereintritt in unsere Kirche
Kircheneintritt
Es freut uns ausserordentlich, dass Sie sich einen Kircheneintritt überlegen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und wir begleiten Sie auf dem Weg zur Zugehörigkeit in der katholischen Kirche.
Wiedereintritt
Da es sich bei den meisten Kirchenaustritten um einen staatskirchenrechtlichen Austritt handelt, ist der Wiedereintritt eigentlich auch nur eine formale Angelegenheit.
Der Bischofsrat des Bistums Chur schreibt dazu in einer Handreichung:
«Wenn der Austritt nur durch ein Schreiben an die Kirchgemeinde erfolgt ist und vor allem staatskirchenrechtliche, bzw. steuerrechtliche Aspekte hatte, kann zum Wiedereintritt ein einfaches Schreiben an die gleiche Behörde genügen.»
Formular bitte ausdrucken, ausfüllen und unterschrieben mit einer Kopie des Taufscheines ans Pfarramt Heilig Kreuz, Saumackerstrasse 83, 8048 Zürich senden.